Fremdwährungsdarlehen Wann eine Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen zulässig ist
| Der BFH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der höhere Ansatz einer Verbindlichkeit aus einem Fremdwährungsdarlehen (sog. Teilwertzuschreibung) dann zulässig ist, wenn der Eurowert gegenüber der Fremdwährung aufgrund einer fundamentalen Änderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten der beteiligten Währungsräume gesunken ist (BFH 10.6.21, IV R 18/18, DStR 21, 2518; vgl. auch die BFH-Pressemitteilung Nr. 039/21 vom 28.10.21). |
Sachverhalt
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AUSGABE: PIStB 2/2022, S. 34 · ID: 47808492