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SpanienVererben zu Lebzeiten – der Nachfolgepakt auf den Balearen

Abo-Inhalt28.08.2025188 Min. LesedauerVon Asesor Fiscal Dipl. Kfm. Willi Plattes und RA & Abogada inscrita Katharina Groth, Palma de Mallorca

| Der pacto sucesorio (Nachfolgepakt) stellt im Grunde einen Zwitter aus Erbschaft und Schenkung dar und ist grundsätzlich nur in Regionen mit eigener Rechtsordnung möglich, denn das spanische Zivilgesetzbuch von 1889 (Código Civil) verbietet diese Übertragungsform ausdrücklich. Die Regionen mit eigener Rechtsordnung, in welcher der Nachfolgepakt vorgesehen ist, sind das Baskenland, Katalonien, Galizien sowie die vier Balearen-Inseln: Mallorca, Ibiza, Formentera und – seit einer Gesetzesreform 2017 – auch Menorca. Aufgrund der zuweilen erheblichen regionalen Unterschiede legen wir den Fokus auf die Balearen. |

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AUSGABE: PIStB 9/2025, S. 249 · ID: 50439737

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