LizenzschrankePraxiseffekte der beiden neuen BMF-Schreiben zu § 4j EStG
| Steuerpflichtige müssen für seit dem 1.1.18 entstehende Lizenzaufwendungen prüfen, ob ihre steuerliche Abzugsfähigkeit durch die sog. Lizenzschranke eingeschränkt wird. Die Vorschrift des § 4j EStG wirft dabei in der Praxis zahlreiche Zweifelsfragen auf. Mit Schreiben vom 19.2.20 äußerte sich das BMF erstmals zu der Lizenzschranke. Nunmehr wurden mit Datum vom 5.1.22 und 6.1.22 zwei weitere BMF-Schreiben veröffentlicht. Einerseits positioniert sich die Finanzverwaltung darin zu ausgewählten Anwendungsfragen der Norm und zum anderen wird die nicht abschließende Auflistung von nicht Nexus-konformen Präferenzregelungen aktualisiert. |
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AUSGABE: PIStB 5/2022, S. 131 · ID: 48140639