AbkommensrechtPilot im internationalen Luftverkehr ist kein Grenzgänger
| Ein im internationalen Luftverkehr tätiger Pilot ist kein Grenzgänger i. S. d. Art. 15a Abs. 2 S. 1 DBA-CH, weshalb die Einkünfte gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-CH im Inland besteuert werden können, da die Tätigkeit „an Bord eines Luftfahrzeugs im internationalen Luftverkehr“ ausgeübt wird (BFH 1.8.24, VI R 32/21). |
Sachverhalt
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AUSGABE: PIStB 3/2025, S. 64 · ID: 50306714
