DBA-LuxemburgOrchestermusiker im öffentlichen Dienst: Wer hat das Besteuerungsrecht?
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Rechtsquelle im Online-Archiv| Der bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Großherzogtum Luxemburg angestellte Orchestermusiker ist ein Künstler i. S. d. Art. 16 Abs. 1 DBA-Luxemburg 2012 (DBA-Lux). Das hat zur Folge, dass Deutschland das Besteuerungsrecht unter Anrechnung der in Luxemburg gezahlten Steuern zusteht (BFH 20.3.25, VI R 25/23, DStR 25, 2186). |
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AUSGABE: PIStB 11/2025, S. 291 · ID: 50581359