EinkommensteuerBeiträge eines Grenzgängers zur Schweizer Altersvorsorge als Sonderausgaben
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Rechtsquelle im Online-Archiv| Die in der Schweiz geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind nach Auffassung des FG Baden-Württemberg als Beiträge i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG zu berücksichtigen – unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sie im Einzelfall rentenbildend sind. Für den Sonderausgabenabzug unterliegen sie denselben Höchstbetragsberechnungen wie die zur inländischen Rentenversicherung geleisteten Beiträge. Diese Auffassung ist nicht zwingend (FG Baden-Württemberg 13.3.25, 3 K 1127/22, EFG 25, 1527, Rev. BFH X R 10/25). |
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AUSGABE: PIStB 12/2025, S. 321 · ID: 50622419