SchadenersatzVerdienstausfall eines noch im Rentenalter tätigen Zahnarztes
12.01.20262 Min. LesedauerVon OStA a.D. Raimund Weyand, St. Ingbert
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Ein älterer noch selbstständig praktizierender Arzt muss für einen Verdienstausfallschaden darlegen, wie seine Tätigkeit ohne den Unfall tatsächlich verlaufen wäre. Ein pauschaler Verweis auf die Weiterführung seiner Praxis genügt nicht (OLG Saarland 17.1.25, 3 U 6/24).
Sachverhalt
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