TelemedizinTelemedizin-Plattform mit voreingestellter Lieferantenauswahl
29.09.2025146 Min. Lesedauer IWW
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| Das OLG Frankfurt am Main (14.8.25, 6 W 108/25, Beschluss) hat entschieden, dass eine Telemedizin-Plattform, die Patienten bei der Bestellung von medizinischem Cannabis durch eine voreingestellte Apothekenauswahl lenkt, gegen das Apothekengesetz (ApoG) verstößt und sich damit wettbewerbswidrig verhält. |
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ID: 50561719