KünstlersozialversicherungSchaufenfensterdekorateur ist kein Künstler
23.01.20262 Min. Lesedauer IWW
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Die dekorative Gestaltung von Schaufenstern eines Bestattungsunternehmens durch einen selbständigen Schauwerbegestalter ist nach Auffassung des SG Osnabrück keine künstlerische Tätigkeit im Sinne des KSVG. Der Bestatter schuldet daher keine Künstlersozialabgabe auf die an den Dekorateur gezahlten Vergütungen (SG Osnabrück 25.9.25, S 11 KR 258/21).
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