VorsteuerabzugKommt Bewegung in die Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei „Investitionsumsätzen“?
| Wer eine Kapitalgesellschaft gründet, aber noch vor der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (= Phase der Vorgründungsgesellschaft) Eingangsleistungen bezieht, darf Vorsteuer mangels Unternehmereigenschaft grds. nicht als Vorsteuer abziehen. Andererseits steht der GmbH der Vorsteuerabzug nicht zu, da sie die Eingangsleistungen nicht selbst bezogen hat und üblicherweise auch keine auf ihrem Namen ausgestellte Rechnungen vorliegen – Ausnahme: „Investitionsumsätze“. 2022 hat das BMF (Herold, PFB 22, 247) das Thema in einem Schreiben aufgearbeitet. Nun hat das FG Niedersachsen (3.4.25, 5 K 111/24) den Rechnungsaspekt aufgegriffen. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PFB 11/2025, S. 309 · ID: 50439708