ImmobilienerwerbGilt die 15 %-Grenze für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vor Anschaffung?
| Nach dem Erwerb eines gebrauchten Gebäudes werden häufig Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Aufwendungen sind steuerlich absetzbar, wenn das Gebäude vermietet wird. In der Praxis ist dann zu prüfen, ob solche Kosten als Erhaltungsaufwand sofort absetzbar sind oder ob sie als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand nur über die Abschreibungen zu berücksichtigen sind. Stellt sich diese Frage auch, wenn das Gebäude vom künftigen Erwerber vor dem Erwerb renoviert/modernisiert wird? |
Aufwendungen nach Besitzübergang
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AUSGABE: PFB 5/2024, S. 122 · ID: 50000975