GestaltungshinweisGesetzeskonforme Steueroptimierung durch Wirtschaftsjahrumstellung zur Verlustverrechnung
| Die steuerlich motivierte Umstellung des Wirtschaftsjahrs ist zulässig, wenn sie keine missbräuchlichen Zwecke verfolgt. Führt sie zu gesetzlich vorgesehenen Folgen – etwa zur Verlustverrechnung nach § 8c KStG – kann sich das Ermessen der Finanzbehörde auf null reduzieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn es nicht zu einer Steuerpause kommt. Zwei Rumpfwirtschaftsjahre infolge von Umstellung und Rückumstellung sind rechtlich unbedenklich (FG Münster 8.8.24, 10 K 864/21, Rev. BFH I R 20/24). |
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AUSGABE: PFB 10/2025, S. 274 · ID: 50459808
