UmsatzsteuerÄsthetische Behandlungen – Heilbehandlung oder Kosmetik?
| Ästhetische Behandlungen liegen auf der Grenze zwischen einer Behandlung aus therapeutischen und aus kosmetischen Gründen. Der BFH hat nun verdeutlicht, dass auch bei ästhetischen Maßnahmen die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen in Betracht kommt, die Feststellungslast aber – sofern keine tatsächliche Vermutung besteht – beim Unternehmer liegt. Konkret ging es um die Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall. Die Aussagen des BFH sind durchaus auf andere Behandlungen übertragbar. |
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AUSGABE: PFB 4/2025, S. 103 · ID: 50287843