Lph 8Wer koordiniert die Ausführenden?
| Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten, wie weit die Koordinierungspflicht des objektüberwachenden Architekten in der Lph 8 geht. Aus Unsicherheit über die tatsächliche Leistungsgrenze werden Leistungen erbracht, die vertraglich nicht geschuldet sind. Dazu gehört auch die Koordination der Ausführenden, bei der es sich aber keineswegs um eine Grundleistung handelt. Warum das so ist, erläutert Ihnen dieser Beitrag. |
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AUSGABE: PBP 1/2025, S. 4 · ID: 50264550