HonorarrechtVon OLG-Beschluss nicht beirren lassen: Honorar für Planungsänderungen ist gerechtfertigt
| Der Honoraranspruch bei Planungsänderungen ist häufig Gegenstand heftiger Diskussionen. Befeuert wird das Ganze aktuell durch eine Entscheidung des OLG Oldenburg. Denn dort heißt es sinngemäß, dass „Planungsanpassungen erst dann zusätzlich zu vergüten sind, wenn es sich nicht mehr um alternative Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen handelt, sondern um wesentliche Änderungen“. PBP zeigt Ihnen, wie Sie so verargumentierte Verweigerungen am Planungsänderungshonorar souverän kontern. |
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AUSGABE: PBP 11/2022, S. 4 · ID: 48583514