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WerkvertragsrechtUnvollständige Planungsgrundlage und Sonderkündigungsrecht: Neues zur Blackbox im BGB

Abo-Inhalt26.04.20234278 Min. LesedauerVon Katja Gaiser, ö.b.u.v. Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen, Baiersbronn

| Mit dem BGB 2018 ist die „Zielfindungsphase“ als den Grundleistungen der HOAI vorgelagerte Leistung eingeführt worden. Die Praxis lehrt, dass der „neue“ § 650p BGB und dessen Folgen (u. a. Sonderkündigungsrecht) weder auf Bauherrn- noch auf Planerseite richtig angekommen sind. Das hat auch den Deutschen Baugerichtstag auf den Plan gerufen. Die Baurechtsexperten werden sich in ihrer Tagung vom 12.-13.05.2023 mit einer Reform befassen. Bis es so weit ist, sollten Sie sich mit den §§ 650p und 650r BGB doch vertraut machen. Der Beitrag liefert Ihnen das Rüstzeug. |

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AUSGABE: PBP 5/2023, S. 20 · ID: 49308788

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