Öffentliche AufträgeStufenverträge: VK Westfalen zeigt Auftrag- gebern die vergaberechtlichen Grenzen auf
Top-BeitragAbo-Inhalt12.11.2025263 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Recht und Räume – Rechtsberatung Architektur
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Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Flexibilität für Auftraggeber, aber Risiko für Planer. Das kennzeichnet Stufenverträge, die seit vielen Jahren vor allem von öffentlichen Auftraggebern genutzt werden. Eine Entscheidung der Vergabekammer (VK) Westfalen könnte die Situation der Planungsbüros verbessern. PBP klärt auf. |
Bild: Kica
Inhaltsverzeichnis
- Die typischen Stufenvertragskonstellationen
- VK Westfalen kassiert planerungünstige Abrufklausel
- Ausschreibungsreife als vergaberechtlicher Grundsatz
- Kalkulationsprobleme für die planenden Berufe
- Stufenverträge sind auch AGB-rechtlich angreifbar
- Wechselwirkungen mit HOAI und BGB
- Dokumentationspflichten als Angriffspunkt für Planer
- Gibt es Alternativen zu Stufenverträgen?
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AUSGABE: PBP 12/2025, S. 12 · ID: 50553941