Honoraranpassung Statt Kostenberechnung besser Kostenanschlag: Anrechenbare Kosten sind nachträglich änderbar
Abo-Inhalt29.09.20228992 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Dass sich die anrechenbaren Kosten – wie in der HOAI 2013 und 2021 geregelt – allein nach der Kostenberechnung zum Entwurf bemessen, ist nicht in Stein gemeißelt. Sie können mit Ihrem Auftraggeber einvernehmlich auch eine andere Honorarbemessungsbasis wählen, z. B. den Kostenanschlag. Das gilt auch für laufende Verträge und Projekte, bei denen Ihnen wegen der dynamischen Kostenentwicklung und längeren Projektlaufzeiten Honorardefizite drohen. PBP weist Ihnen und Ihren Auftraggebern den Weg zu gangbaren Lösungen. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PBP 10/2022, S. 12 · ID: 48583414