Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PBP Planungsbüro professionell
  3. Rückzahlungsklausel mit Kündigungs-Passus „vom Arbeitnehmer zu vertretende Gründe“ ist unwirksam

FortbildungskostenRückzahlungsklausel mit Kündigungs-Passus „vom Arbeitnehmer zu vertretende Gründe“ ist unwirksam

11.11.2025303 Min. Lesedauer IWW

| Die Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung benachteiligt Mitarbeiter unangemessen und ist unwirksam, wenn sie an eine Kündigung aus „vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen“ anknüpft. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln ist der Begriff mindestens doppeldeutig, was zulasten des Arbeitgebers geht. Er kann nach einer Kündigung des Mitarbeiters Fortbildungskosten nicht zurückverlangen, die das Unternehmen getragen hat. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse. |

Hintergrund | Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten sind nur wirksam, wenn sie absolut klar, eindeutig formuliert sind und den Mitarbeiter nicht unangemessen benachteiligen. Dies bedeutet, sie dürfen keine Rückzahlungen für unverschuldete Kündigungen oder gar das gezahlte Gehalt fordern. Eine angemessene Bindungsdauer und eine faire Risikoverteilung sind ebenfalls essenziell. Solche Vereinbarungen unterliegen einer strengen Inhaltskontrolle nach den Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine Klausel ist nur dann wirksam, wenn sie absolut transparent und unmissverständlich formuliert ist. Sie muss exakt definieren, wann eine Rückzahlung fällig wird. Mehrdeutige Passagen, wie „aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen“, sind ein Fallstrick (LAG Köln, Urteil vom 19.08.2025, Az. 7 SLa 648/24, Abruf-Nr. 250114).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PBP 12/2025, S. 3 · ID: 50613260

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte