WerkvertragsrechtRichtigkeit der Planung: Welche Erwartungshaltung darf der Bauunternehmer haben?
| Ein Bauunternehmen darf sich auf die Richtigkeit der ihm überlassenen Pläne, Berechnungen und Leistungsbeschreibungen des Planers verlassen. Diese Entscheidung des OLG Braunschweig enthält zwei Haftungsfallstricke, die Sie kennen sollten. |
Fallstrick 1: Planungsverantwortung kaum delegierbar
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AUSGABE: PBP 7/2022, S. 20 · ID: 48418621