HonorarrechtOLG Köln spricht Machtwort: Honorar auch ohne schriftliche Honorarvereinbarung abrechenbar
Abo-Inhalt29.01.20252242 Min. Lesedauer IWW
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| In der Praxis wird seit Jahren gestritten, ob Architekten und Ingenieure auch dann Honorar abrechnen dürfen, wenn lediglich eine Leistungsvereinbarung, aber keine ausdrückliche schriftliche Honorarvereinbarung getroffen bzw. eine solche vom Auftraggeber torpediert wurde. Das ist jetzt Geschichte. Das OLG Köln hat nämlich ein Machtwort zu Ihren Gunsten gesprochen. Die Entscheidung gilt für alle Leistungsbilder, alle Besonderen Leistungen, für Beratungsleistungen, für Hauptverträge und auch für Nachträge zu Planungs- oder Überwachungsverträgen. PBP stellt sie Ihnen vor. |
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AUSGABE: PBP 2/2025, S. 3 · ID: 50283348