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SponsoringNeues BFH-Urteil zum Sportsponsoring (Teil 2): Bei VIP-Logen 37b EStG-Pauschalsteuer mindern

Abo-Inhalt27.06.20248 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Fußball, Handball, Volleyball, Basketball – auch Planungsbüros haben das Sportsponsoring für sich entdeckt, um dort Geschäfte zu machen. Wie Sie Ihren Betriebsausgabenabzug optimieren, hat PBP Ihnen in Teil 1 erklärt. Ein Problem bleibt: Gäste, die Sie in Ihre VIP-Loge einladen, müssen diese Leistung – den geldwerten Vorteil – selbst versteuern. Das will aber kein Einladender. Deshalb bietet der Gesetzgeber Ihnen die Möglichkeit, diese Steuer zu übernehmen. Eine neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs macht die „37b EStG-Pauschalsteuer“ für Sie attraktiver. PBP klärt auf. |

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AUSGABE: PBP 7/2024, S. 25 · ID: 49963929

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