PersonalmanagementNeu in der bAV: Der Arbeitgeberzuschuss wird jetzt auch bei alten Entgeltumwandlungen fällig
| In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat sich zum Jahreswechsel 2022 ein wichtiges Detail geändert. Ist die bAV über eine Entgeltumwandlung finanziert und haben Sie sich so Arbeitgeberbeträge zur Sozialversicherung erspart, müssen Sie diese Ersparnisse in Form eines Zuschusses an die jeweilige Versorgungseinrichtung weiterleiten. Und zwar gilt das seit dem 01.01.2022 auch für solche Entgeltumwandlungen, die Sie mit Mitarbeitern vor dem 01.01.2019 vereinbart haben. PBP bringt Sie nachfolgend auf den Stand der Dinge. |
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AUSGABE: PBP 1/2022, S. 19 · ID: 47873541