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Lph 8Kein Zusatzhonorar bei Bauzeitverzögerung: Planer legt gegen nachteilige Entscheidung des OLG Naumburg Revision beim BGH ein

23.11.2025171 Min. Lesedauer IWW

| Möglicherweise gibt es schon in absehbarer Zeit eine höchstrichterliche Entscheidung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie bei merklicher und von Ihnen unverschuldeter Verlängerung der Lph 8 ein Zusatzhonorar einfordern können. Der beim OLG Naumburg (Urteil vom 20.05.2025, Az. 2 U 38/24, Abruf-Nr. 250228) unterlegene Planer hat nämlich Revision beim BGH eingelegt. |

Das Verfahren in Karlsruhe trägt das Az. VII ZR 85/25. Bis der BGH entschieden hat, empfiehlt PBP, dass Sie sich ihn ähnlichen Fällen Zusatzhonoraransprüche dadurch sichern, dass Sie die Ratschläge aus dem Beitrag „Wie Zusatzhonorare durchsetzbar sind – Das LG Berlin als Erfolgsbeispiel“ befolgen. Sie finden den Beitrag auf iww.de/pbp → Abruf-Nr. 50595293.

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AUSGABE: PBP 12/2025, S. 1 · ID: 50625419

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