HonorargestaltungGU-Zuschlag ist doch nicht Teil der anrechenbaren Kosten – oder?
Top-BeitragAbo-Inhalt27.01.20264 Min. Lesedauer IWW
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Ein GU-Zuschlag ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten. Er erhöht das Planerhonorar nicht. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden und damit ein anderslautendes Urteil des LG Krefeld (PBP 04/2025, Seite 4, Abruf-Nr. 50348168) kassiert. Da das Thema sehr komplex sein kann und vom OLG nur eine von vielen möglichen Fallkonstellationen entschieden wurde, geht PBP auf das Thema ausführlicher ein.
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AUSGABE: PBP 2/2026, S. 3 · ID: 50682949