WerkvertragsrechtGenehmigungsrisiken in der Lph 4: Gerichte verschärfen Anforderungen an Ihre Beratung
| Auftraggeber stellen an die Wirtschaftlichkeit von Planungslösungen höhere Anforderungen. Grenzabstände, Gebäudehöhen, Art und Umfang der Grundstücksausnutzung werden risikoreich geplant, es wird auf Kante genäht. Auch Anträge auf Ausnahme kommen vor. Im Zuge der gemeinsamen Abstimmungen in den Lph 2 und 3 wird aber oft nicht klar vereinbart, wer das Risiko übernimmt, wenn der Bauantrag abgelehnt wird. Das kann leicht auf Sie zurückschlagen. PBP zeigt Ihnen deshalb, wie Sie Genehmigungsrisiken aus solchen Planungsvorgaben dem richtigen Adressaten zuordnen. |
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AUSGABE: PBP 4/2023, S. 12 · ID: 49190779