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MusterfallFamilienverträge: So beteiligen Sie Kinder „typisch still“ an Ihrem Planungsbüro

Abo-Inhalt27.12.20226166 Min. LesedauerVon Dipl.-Fiw. M. A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg

| Steuergünstige Vermögensgestaltungen und -übertragungen in der Familie sind ein wichtiges Thema für jeden Unternehmer; auch für Inhaber von Planungsbüros. Die „typisch stille Beteiligung“ eines Kindes am Büro ist eine sinnvolle und beliebte Gestaltung, bei der die Finanzverwaltung aber genau hinschaut. Ein Fall ist zuletzt sogar bis zum Bundesfinanzhof (BFH) hochgegangen. Die Entscheidung zeigt, dass Sie bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen müssen, damit stille Gesellschaften im Familienkreis steuerlich anerkannt werden. |

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AUSGABE: PBP 1/2023, S. 22 · ID: 48392926

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