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VergaberechtEignungsleihe: Welche Vergütung kann verlangt werden?

26.05.20251 Min. Lesedauer IWW

| Ein Leser fragt: Wir sollen einem anderen Ingenieurbüro für die Bewerbung auf eine VgV-Ausschreibung als Eignungsleiher zur Verfügung stehen. Können wir dafür eine Vergütung verlangen? |

Antwort | Prinzipiell ja. Es handelt sich um einen zivilrechtlichen Vertrag mit den Hauptleistungspflichten „Bereitstellung von Kapazitäten gegen eine Vergütung“. Allerdings müssen sich die Parteien darüber im Klaren sein, dass im Falle einer Eignungsleihe die Kapazitäten auch wirklich zur Verfügung gestellt werden müssen. Darauf hat der (öffentliche) Auftraggeber einen Anspruch. Zur Vergütung gibt es keine Vorgaben. Zu welchem Preis die Eignungsleihe erfolgt, kann von den Parteien frei vereinbart werden.

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AUSGABE: PBP 6/2025, S. 2 · ID: 50425980

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