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BüroführungDie Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts: Neue Kooperations-Chancen für Planer am Bau

Top-BeitragAbo-Inhalt25.10.20229746 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

| Wer sein Architektur- oder Ingenieurbüro in einer gemeinsamen Gesellschaft mit Rechtsanwälten oder Steuerberatern ausüben wollte, lief bisher gegen die Wand. Die für diese Berufsgruppen einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften erlaubten solche Zusammenschlüsse nicht. Das ist seit dem 01.08.2022 anders. An dem Tag ist das „Gesetz zur Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts“ in Kraft getreten. Es hat berufsübergreifenden Kooperationen den Weg geebnet. Lesen Sie nachfolgend was möglich und für die planenden Berufe sinnvoll ist. |

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AUSGABE: PBP 11/2022, S. 20 · ID: 48672560

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