BüroführungDie Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts: Neue Kooperations-Chancen für Planer am Bau
| Wer sein Architektur- oder Ingenieurbüro in einer gemeinsamen Gesellschaft mit Rechtsanwälten oder Steuerberatern ausüben wollte, lief bisher gegen die Wand. Die für diese Berufsgruppen einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften erlaubten solche Zusammenschlüsse nicht. Das ist seit dem 01.08.2022 anders. An dem Tag ist das „Gesetz zur Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts“ in Kraft getreten. Es hat berufsübergreifenden Kooperationen den Weg geebnet. Lesen Sie nachfolgend was möglich und für die planenden Berufe sinnvoll ist. |
Inhaltsverzeichnis
- Der Hintergrund der Gesetzesnovelle
- Die neuen Berufsausübungsgesellschaften
- Ist alles rechtlich Mögliche auch sinnvoll?
- Bürogemeinschaft als niederschwellige Kooperationsform
- Kooperation bleibt ein Kann-Konstrukt
- Weitere Neuerung: Freiheit bei der Rechtsformwahl
- Achtung: Eigenes Berufsrecht beachten!
- Die Gestaltung der interprofessionellen Gesellschaft
- In kostenlosem Webinar am 06.12.2022 mehr erfahren
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PBP 11/2022, S. 20 · ID: 48672560