VertragsrechtDie Freiheit der Fachpersonalwahl im Planer-vertrag: Rechtliche Grenzen und Empfehlungen
Abo-Inhalt29.05.20244 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Gabriela Böhm, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Partnerin Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB, Frankfurt a. M.
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| Die Flexibilität in der Wahl des Fachpersonals, das eine Aufgabe ausführt, ist ein entscheidendes Merkmal, das sowohl die Qualität Ihrer Arbeit als auch die Einhaltung der Vertragspflichten beeinflusst. Diese Autonomie ist im BGB verankert und ermöglicht es Fachleuten, ihre berufliche Urteilsfähigkeit und Fachkenntnisse optimal einzusetzen. Der Auftraggeber kann (aus Kostenersparnisgründen) also prinzipiell nicht Einfluss nehmen, welches Personal Sie für eine Aufgabe einsetzen. Weil PBP in diesem Kontext eine Leserfrage erreicht hat, gehen wir auf das Thema näher ein. |
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AUSGABE: PBP 6/2024, S. 22 · ID: 50025197