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Öffentliches BaurechtBestandsschutz – alte Baugenehmigungen sind sehr wichtig

24.02.20223306 Min. Lesedauer IWW

| Wie beim Auto, so sind die Zulassungspapiere auch bei Bauwerken von hoher Bedeutung, vor allem beim Bauen im Bestand. Aber was passiert, wenn alte Baugenehmigungen nicht auffindbar sind? Dann hat der Bauherr ein Problem. Das OVG Nordrhein-Westfalen sagt nämlich: Für das Vorliegen einer Baugenehmigung ist derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich gegenüber einer Nutzungsuntersagung darauf beruft, diese Nutzung sei genehmigt und deshalb formell baurechtmäßig. |

Entsprechendes fordern die OVG-Richter auch bezüglich eines behaupteten Bestandsschutzes. Beim Bauen im Bestand ist es deshalb wichtig, dass Sie sich schon in der Lph 1 alte Baugenehmigungen vorlegen lassen. Die Genehmigungsbehörden, die in der Vergangenheit Baugenehmigungen von Amts wegen dauerhaft aufbewahren mussten, sind seit kurzem in einigen Bundesländern nicht mehr dazu verpflichtet. Daher ist die Klärung des Bestandsschutzes in der Lph 1 besonders wichtig. Sonst drohen Honorarverluste (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2022, Az. 2 B 1964/21, Abruf-Nr. 227658).

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AUSGABE: PBP 3/2022, S. 2 · ID: 48022059

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