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VertragsrechtBauvoranfrage ohne Rechnung abgerechnet: Verstoß gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Abo-Inhalt24.11.2025271 Min. Lesedauer IWW

| Es soll ja Fälle geben, in denen ein (privater) Auftraggeber fragt, ob man bezüglich der Rechnungsstellung „nicht etwas machen“ könne. Ein Architekt ist damit vor dem LG Nürnberg-Fürth gegen die Wand gefahren und hat seinen vollen Honoraranspruch verloren. Das LG: Die „Ohne-Rechnung-Abrede“ betreffend eine Bauvoranfrage führt zur Gesamtnichtigkeit des Architektenvertrags. Einem nichtigen Vertrag kann nicht dadurch zur Wirksamkeit verholfen werden, dass der Architekt nachträglich Rechnungen stellt. |

Darum ging es im konkreten Fall

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AUSGABE: PBP 12/2025, S. 11 · ID: 50615626

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