Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PBP Planungsbüro professionell
  3. Auftraggeber kündigt: So wahren Sie Ihre Chance auf möglichst niedrige Umsatzsteuerbelastung

UmsatzsteuerAuftraggeber kündigt: So wahren Sie Ihre Chance auf möglichst niedrige Umsatzsteuerbelastung

Abo-Inhalt25.01.20221527 Min. LesedauerVon Dipl.-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Wie müssen Sie Honorar versteuern, das Ihnen aus einem Vertrag zufließt, den Ihr Auftraggeber vorzeitig gekündigt hat oder der einvernehmlich aufgehoben wurde? Müssen Sie auch auf den Honorarteil Umsatzsteuer abführen, der auf Leistungen entfällt, die Sie kündigungs- oder aufhebungsbedingt nicht mehr erbringen mussten bzw. konnten? Oder handelt es sich insoweit um nicht der Umsatzsteuer unterliegenden nicht steuerbaren Schadenersatz? Mit diesen Fragen hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) befasst. PBP zeigt, welche Grundsätze der BFH in seinem Urteil manifestiert hat.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PBP 2/2022, S. 22 · ID: 47907539

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte