HOAI 2021Abrechnung von Planungsänderungen im Zeithonorar: Profitieren Sie von neuer Rechtsprechung
Abo-Inhalt19.06.20244 Min. Lesedauer IWW
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| Kleinere Planungsänderungen können Sie einfach im Zeithonorar abrechnen. Sie müssen das Honorar nicht nach den komplexeren Regeln der HOAI berechnen. Das hat das Landgericht Krefeld klargestellt. PBP macht Sie mit dem Urteil und dessen Folgen für Ihr Tagesgeschäft vertraut. |
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AUSGABE: PBP 7/2024, S. 9 · ID: 50046541