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DokumentationSo ist eine Videoüberwachung in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufzunehmen

Abo-Inhalt27.03.2024610 Min. Lesedauer IWW

| Die Videoüberwachung ist ein zentrales Thema im Beschäftigtendatenschutz. Sie ist nur beschränkt zulässig. Kommt man im Einzelfall zu dem Ergebnis, dass sie zulässig ist, muss dies natürlich entsprechend dokumentiert werden. |

Die Videoüberwachung muss im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufgenommen werden. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir ein Muster für die vorbereitet.

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