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PersönlichkeitsrechtRecht am eigenen Bild: Fotos können bei Streitigkeiten zur Beweissicherung zulässig sein

Abo-Inhalt05.06.2024161 Min. Lesedauer IWW

| Bei Rechtsstreitigkeiten können Fotos von Personen zur Beweissicherung zulässig sein. Das entschied das OLG Celle im Fall eines Kleingartenvereins, der ein Mitglied ausgeschlossen hatte. Laut Satzung und Pachtvertrag endete mit der Mitgliedschaft auch der Pachtvertrag über die Parzelle. Dennoch nutzte das Mitglied die Parzelle weiter. Das dokumentierte ein Vereinsmitglied mit der Kamera. Das ausgeschlossene Mitglied klagte wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und unterlag. |

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