Aus der PraxisHinSchG: Kaum Denunziantentum – Meldestellen-Anbieter wertet die ersten 200 Hinweise aus
| Vor drei Monaten endete die Karenzzeit für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, muss seitdem mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 EUR rechnen. Das Hamburger Legal-Tech-Start-Up eagle lsp betreibt Meldestellen für fast 850 Kunden in ganz Deutschland. Das Experten-Team analysierte jetzt die ersten knapp 200 Hinweise. |
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