Leitfaden, Teil 3Umfangreiche augmentative Maßnahmen korrekt abrechnen und dokumentieren
| Die Abrechnung augmentativer Maßnahmen stellt für viele Zahnarztpraxen eine Herausforderung dar. In diesem dritten Teil unseres „Leitfadens zur Abrechnung knochenaufbauender Leistung“ erläutern wir die Spaltung und Spreizung von Knochensegmenten – Bone Splitting (Nr. 9130 GOZ), die Fixation oder Stabilisierung des Augmentates durch Osteosynthesemaßnahmen (Nr. 9150 GOZ), die Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien (Nr. 9160 GOZ), die Entfernung im Knochen liegender Materialien durch Osteotomie (Nr. 9170 GOZ) sowie die Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung (Nr. 2442 GOÄ). |
Inhaltsverzeichnis
Merke | Wichtig ist bei allen im Folgenden beschriebenen Ziffern, dass eine umfangreiche Dokumentation aller operativen Einzelschritte erfolgt, damit die Leistungen vollständig und betriebswirtschaftlich stimmig abgerechnet werden können.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PA 6/2024, S. 3 · ID: 49996385