LeserforumOberflächlich liegender Abszess
| Frage: „Wie berechne ich bei einem Privatpatienten die Eröffnung eines oberflächlich liegenden Abszesses?“ |
Antwort: Die direkte Inzision wird nach der Nr. 2428 GOÄ (für den Kassenpatienten Ä161) berechnet. Die Eröffnung des tiefliegenden Abszesses wird nach Nr. 2430 GOÄ plus OP-Zuschlag Nr. 442 GOÄ (für den Kassenpatienten Ä2430) berechnet.
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AUSGABE: PA 6/2023, S. 1 · ID: 48835672