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RechnungstellungGOZ-Begründungen: Prothetische Leistungen (Brücken)

Abo-Inhalt01.12.202520 Min. LesedauerVon Anita Göbel, Hummeltal

| Die prothetische Versorgung mit Brücken stellt einen zentralen Bestandteil der zahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz dar. In der täglichen Abrechnungspraxis führen die entsprechenden Gebührennummern der GOZ jedoch häufig zu Rückfragen seitens der Kostenträger, wenn der erhöhte Aufwand der erbrachten Leistungen zwar durch einen höheren Steigerungsfaktor abgebildet, aber nicht ausreichend begründet ist. Eine präzise und nachvollziehbare Begründung ist daher unerlässlich, um Honorarkürzungen und Nachfragen zu vermeiden und die erbrachte Leistung rechtssicher zu dokumentieren. Dieser Beitrag bietet praxisorientierte Formulierungshilfen für die Abrechnung prothetischer Leistungen im Zusammenhang mit Brückenversorgungen. |

Wichtig | Die folgenden Zeitangaben basieren auf einem angenommenen Praxisstundenkostensatz von 400 Euro. Sie sind ggf. an den individuellen Praxiskostensatz anzupassen.

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AUSGABE: PA 12/2025, S. 6 · ID: 50584702

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