Neue VerfahrenErstattungsproblematik – Leistung ist angeblich wissenschaftlich nicht anerkannt
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| Häufig erstatten private Krankenversicherungen und Beihilfestellen bestimmte zahnärztliche Leistungen nicht. Ein immer wieder vorgebrachtes Argument ist, dass die Leistung angeblich wissenschaftlich nicht anerkannt und somit medizinisch nicht notwendig ist. Oft handelt es sich hierbei um neue Methoden oder die Durchführung von zahnärztlichen Leistungen, die erst durch ein neues Verfahren oder Produkt möglich geworden sind. Diese neuen Leistungen werden häufig als Analogleistungen nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet – für viele private Kostenträger ein „rotes Tuch“. |
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AUSGABE: PA 11/2024, S. 8 · ID: 50126196