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§ 6 GOZDie Berechnung von Analogleistungen – kein Buch mit sieben Siegeln!

Abo-Inhalt30.01.20258 Min. LesedauerVon Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt

| Eine Berechnung von zahnärztlichen Leistungen ohne Verwendung von Analogleistungen ist heutzutage so gut wie unmöglich. Der Grund hierfür liegt bekanntermaßen darin, dass die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zwar 2012 novelliert wurde, aber letztlich nur eine Kopie der GOZ aus dem Jahr 1988 ist. Der aktuelle Stand der Zahnmedizin wird somit keinesfalls abgebildet. Viele zahnärztliche Maßnahmen, die medizinisch notwendig sind, sind nicht in der GOZ enthalten. Hierfür hat der Gesetzgeber den § 6 Abs. 1 GOZ in die GOZ integriert – die Analogberechnung. Leider bestehen rund um die Berechnung von Analogleistungen viele Unklarheiten und gleichzeitig viele Diskussionen mit den Kostenträgern. |

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AUSGABE: PA 2/2025, S. 14 · ID: 50261449

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