VergütungBZÄK nimmt Stellung zum GOZ-Gebührenrahmen
| Der GOZ-Gebührenrahmen ist unverzichtbar für die freie Berufsausübung von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Im Juli 2025 hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) dazu eine neue Stellungnahme veröffentlicht; Sie finden sie online unter iww.de/s14317. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Eckpunkte zusammen. |
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AUSGABE: PA 9/2025, S. 1 · ID: 50513098
