ParodontalbehandlungBerechnung der PAR-Behandlung beim Privatpatienten nach der S3-Leitlinie – Teil 2
| Die Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen zur PAR-Behandlung nach der S3-Leitlinie haben wir in PA 02/2023, Seite 3 vorgestellt und erläutert, welche Leistungen analog berechnungsfähig sind. In diesem Fortsetzungsbeitrag und in Teil 1 (PA 04/2023, Seite 3) zeigen wir, welche Leistungen im Laufe der PAR-Behandlungsstrecke, unter Beachtung der Kommentierung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sowie der Beschlüsse Nr. 54 bis 59 des Beratungsforums, berechnungsfähig sind. |
Inhaltsverzeichnis
- Befundevaluation PAR (nach antiinfektiöser Therapie)
- Befundevaluation PAR (nach offener Therapie)
- Mundhygienekontrolle
- Mundhygieneunterweisung
- Supragingivale/gingivale Reinigung aller Zähne
- Messung von Sondierungsblutungen und Sondierungstiefen
- Subgingivale Instrumentierung UPT
- Untersuchung des Parodontalzustands
Merke | Die Aufstellung der Leistungen in diesem und im vorherigen Beitrag beinhaltet keine Begleitleistungen wie z. B. Anästhesien (Nrn. 0080, 0090, 0100 GOZ), die subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation (je Zahn, Nr. 4025 GOZ), Einschleifmaßnahmen (Nr. 4040, 8100 GOZ) etc. Diese können selbstverständlich zusätzlich berechnet werden. |
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AUSGABE: PA 5/2023, S. 2 · ID: 49086709