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LeserforumBeihilfe: Anerkennung von Begründungen

Abo-Inhalt19.12.2024637 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Wenn die Beihilfestellen die normalen gängigen Begründungen nicht anerkennen, wie soll ich dann noch begründen?“ |

Antwort: Sie meinen sicher Punkt 5.5 der beihilferechtlichen Hinweise zum zahnärztlichen Gebührenrecht aus dem allgemeinen Teil des Runderlasses des Finanzministeriums vom 16.12.2012 aus NRW: „Folgende Begründungen rechtfertigen in der Regel keine Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes:

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AUSGABE: PA 1/2025, S. 1 · ID: 50196585

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