LeserforumBeihilfe: Anerkennung von Begründungen
Abo-Inhalt19.12.2024637 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Frage: „Wenn die Beihilfestellen die normalen gängigen Begründungen nicht anerkennen, wie soll ich dann noch begründen?“ |
Antwort: Sie meinen sicher Punkt 5.5 der beihilferechtlichen Hinweise zum zahnärztlichen Gebührenrecht aus dem allgemeinen Teil des Runderlasses des Finanzministeriums vom 16.12.2012 aus NRW: „Folgende Begründungen rechtfertigen in der Regel keine Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes:
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PA 1/2025, S. 1 · ID: 50196585