Abschließende HinweiseZum Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde
Der Bundesfinanzhof hat sich erstmals zu den Voraussetzungen geäußert, die einen Schadenersatzanspruch gegenüber einer Finanzbehörde aufgrund von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Regelungen betreffen.
Sachverhalt |
Im Streitfall hatte das Finanzamt nach Ansicht der Steuerpflichtigen gegen Vorgaben des Datenschutzes verstoßen. Die Steuerpflichtige machte daher unmittelbar beim Finanzgericht einen Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage jedoch ab. Ein Schaden der Steuerpflichtigen sei nicht erkennbar, sodass ein Anspruch auf Schadenersatz ausscheide. Der Bundesfinanzhof hat die Entscheidung nun im Ergebnis, wenn auch mit einer anderen Begründung, bestätigt. |
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AUSGABE: MRP 2/2026, S. 0 · ID: 50674582