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Freiberufler und GewerbetreibendeSteuer-Informationen für Influencer und Content-Creator

Abo-Inhalt10.09.202575 Min. Lesedauer IWW

| Wer in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch) aktiv ist und damit Einnahmen erzielt, sollte auch die steuerlichen Pflichten – von Anfang an – im Blick haben. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat dazu jetzt alle wichtigen Informationen gebündelt und auf einer zentralen Website (unter www.iww.de/s14348) veröffentlicht. |

Die neue Informationsseite liefert Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen: Von der Einkommen- und Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen (beispielsweise Sponsoring, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufe oder Preisgelder). Sie richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an bereits im Business aktive Content-Creator.

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AUSGABE: MRP 10/2025, S. 0 · ID: 50543441

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