Freiberufler und GewerbetreibendePV-Anlagen: Keine Verlustnutzung in 2022 wegen rückwirkender Steuerbefreiung?
| Mit § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz (EStG) wurde rückwirkend zum 1.1.2022 eine Steuerbefreiung für die meisten kleinen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) eingeführt. Das Problem: Wenn in 2022 Verluste entstanden sind, sollen diese nicht zu berücksichtigen sein. Doch ist die rückwirkende Einführung der Norm überhaupt verfassungsgemäß? Damit hat sich nun das Finanzgericht Düsseldorf beschäftigt. |
Hintergrund: In der aktuellen Fassung lautet § 3 Nr. 72 S. 1 EStG wie folgt:
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AUSGABE: MRP 10/2025, S. 0 · ID: 50543444