UmsatzsteuerzahlerInnergemeinschaftliche Lieferungen: Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Eine Voraussetzung für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist, dass der Abnehmer gegenüber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verwendet. Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste sich nun damit beschäftigen, wie regelmäßig eine Bestätigungsabfrage der USt-IdNr. (beim Bundeszentralamt für Steuern) bei laufenden Geschäftsbeziehungen zu erfolgen hat.
Hintergrund: Eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung i. S. des § 4 Nr. 1 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) setzt nach § 6a Abs. 1 UStG u. a. voraus, dass
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AUSGABE: MRP 4/2026, S. 0 · ID: 50775443