UmsatzsteuerzahlerBurger im Sparmenü kann nicht teurer sein als im Einzelverkauf
| Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Methode zur Aufteilung des Verkaufspreises eines Sparmenüs nicht sachgerecht ist, wenn sie dazu führt, dass auf ein Produkt des Sparmenüs (z. B. Burger) ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als der Einzelverkaufspreis. |
Hintergrund: Bei Sparmenüs, die zum Pauschalpreis angeboten und als „Außer-Haus-Menüs“ verkauft werden, ist hinsichtlich der Speisenlieferung der ermäßigte Steuersatz (7 %) und hinsichtlich des Getränks der Regelsteuersatz (19 %) anzuwenden. Wird vor Ort verzehrt, stellt sich die Aufteilungsfrage grundsätzlich nicht, da es sich um eine Restaurationsleistung handelt, sodass auch die Speisen mit 19 % zu versteuern sind.
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AUSGABE: MRP 8/2025, S. 0 · ID: 50466946